Bekanntmachungen
Neues aus Haschbach
Haschbach, VG veröffentlicht am 17.04.2016
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Haschbach für das Jahr 2016 vom 11.04.2016:
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08. April 2016 Az.: 029/901-11 Nr. 34 hiermit bekanntgemacht wird.
Artikel I
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§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
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Festgesetzt werden
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1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf |
648.200 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
719.730 Euro |
der Jahresfehlbetrag |
-71.530 Euro |
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf |
613.970 Euro |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
652.180 Euro |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-38.210 Euro |
die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 Euro |
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 Euro |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
79.940 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
17.760 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
62.180 Euro |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0 Euro |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
23.970 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-23.970 Euro |
Grundsteuer A (für die landwirtschaftlichen Betriebe) auf |
300 v.H |
Grundsteuer B (für die Grundstücke) auf |
365 v.H. |
Gewerbesteuer auf |
365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund |
45 Euro |
für den zweiten Hund |
65 Euro |
für jeden weiteren Hund |
100 Euro |
§ 6 In Kraft treten
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
66871 Haschbach den, 11. April 2016
gez.: Klaus Schubinski
Ortsbürgermeister
Artikel II
1. Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 22. April 2016 bis einschließlich 02. Mai 2016
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel, Marktplatz 1, Zimmer 23 öffentlich aus.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
66869 Kusel den, 11. April 2016
gez.: Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister